Förderung: Schüler-BAföG
Können Schüler auch BAföG erhalten?
Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss (BFS III), einen mittleren (BFS I), weiterführenden Schulabschluss (KWG, BOS) oder den Fachschulabschluss (FS) erreichen wollen, können Schüler-BAföG zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts beziehen.
Ob und wie viel BAföG gezahlt wird, hängt von den individuellen Lebensumständen sowie der gewählten Ausbildungsform ab. Schüler der allgemeinbildenden Schulen KWG und BFS I erhalten nur dann BAföG, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen, beispielsweise, wenn ihr Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann oder sie bereits einen eigenen Haushalt führen. Schüler der Berufsoberschule BOS können elternunabhängiges Schüler-BAföG beantragen. Auch wer zu Beginn der Ausbildung an den Kleemannschulen bereits länger erwerbstätig war, beispielsweise eine Ausbildung abgeschlossen und mehrjährige Berufserfahrung gesammelt hat und sich dann für die Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt entscheidet, hat gegebenenfalls Anspruch auf elternunabhängiges BAföG.
Genauere Informationen liefert diese Übersicht:
Kieler Wirtschaftsgymnasium
(KWG)
Bei den Eltern wohnend: Keine Förderung möglich
Eigenen Haushalt führend: Förderung möglich
Berufsoberschule
(BOS)
Abschluss: Fachgebundene Hochschulreife (Weiterführender Schulabschluss)
Bei den Eltern wohnend: Förderung möglich
Eigenen Haushalt führend: Förderung möglich
Berufsfachschule III
(BFS III)
Abschluss: Fachhochschulreife + Staatlich gepr. kaufmännische/r Assistent/in (berufsqualifizierender Abschluss)
Bei den Eltern wohnend: Förderung möglich
Eigenen Haushalt führend: Förderung möglich
Berufsfachschule I
(BFS I)
Abschluss: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Bei den Eltern wohnend: Keine Förderung möglich
Eigenen Haushalt führend: Förderung möglich
Fachoberschule
(FOS)
Fachschule für
Betriebswirtschaft (FS)
Bei den Eltern wohnend: Keine Förderung möglich*
Eigenen Haushalt führend: Förderung möglich*
Wie hoch ist die Förderung?
Die BAföG-Förderung ist abgestimmt auf Ihre finanziellen Möglichkeiten und die Ihrer Familie. Daher spielt bei der Festsetzung des Förderbetrags vor allem das Einkommen der Eltern (ggf. auch das des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners) eine Rolle. Wer ein eigenes Einkommen hat und/oder auf Rücklagen zurückgreifen kann, muss einen Teil davon für die Ausbildung einsetzen. Aber Einkommen und Vermögen werden nicht vollständig angerechnet, es werden jeweils sogenannte Freibeträge abgezogen.
Informationen über die Höhe des BAföGs für Schülerinnen und Schüler gibt es hier. Übrigens: Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss. Wie bei einem Stipendium müssen sie das Geld nicht zurückzahlen.
Wo erhalte ich weitere Informationen und beantrage das BAföG?
Welches Amt für Ausbildungsförderung für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.