Voraussetzung zur Aufnahme
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Besuch einer Fachschule sind durch die Fachschulverordnung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Für die Teilnahme an der Weiterbildung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- mindestens ein Mittlerer Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und ein
Jahr kaufmännische / verwaltende Berufspraxis zum Zeitpunkt
der Abschlussprüfungen an der Fachschule
Alternativ:
- mindestens Mittlerer Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- Abgeschlossene nicht-kaufmännische Berufsausbildung
- Fünf Jahre kaufmännische / verwaltende Berufspraxis
Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr wird als Berufspraxis anerkannt.
Englischhinweis
Im Rahmen der Fachschulweiterbildung werden Sie Ihre Englischkenntnisse weiter festigen und zunehmend sicherer anwenden. Dabei wird der Wortschatz insbesondere im Bereich des Wirtschaftsenglisch aufgebaut sowie die bisher erlernten grammatischen Strukturen/Redemittel wiederholt und erweitert.
Fünf Jahre Schulenglisch sind notwendige Voraussetzung, um in der Fachschule für Betriebswirtschaft dem Englischunterricht hinreichend folgen zu können. Um sich selbst zu testen, können Sie sich hier einen "Englischtest mit Lösungsbogen" als Datei herunterladen. Prüfen Sie bitte selbst Ihr Ergebnis!
Sollten Sie bei diesem Englischtest nicht mindestens 45 Punkte erreichen, empfehlen wir Ihnen, nach Beginn der Weiterbildung zum/zur „Staatlich geprüften Betriebswirt/in“ ab 1. August bis zum ersten regulären Unterrichtstag/-abend nach den Sommerferien den Crash- oder Vorbereitungskurs Englisch zu absolvieren, der Ihnen im Internet zur Verfügung gestellt wird.
Mathematikhinweis
Im Rahmen der Fachschulweiterbildung werden Sie Ihre Mathematikkenntnisse weiter festigen und zur Lösung wirtschaftsbezogener Aufgabenstellungen unterstützend anwenden. Inhaltlich knüpft der Mathematikunterricht an die Kenntnisse der Mittelstufe (bis Klasse 10) an. Gelegentlich ist das Vorwissen nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden.
Um sich selbst zu testen, können Sie sich hier einen "Mathematiktest mit Lösungen" als Datei herunterladen. Prüfen Sie bitte selbst Ihr Ergebnis!
Sollten Sie bei diesem Mathematiktest nicht mindestens 60 Punkte erreichen, empfehlen wir Ihnen, nach Beginn der Weiterbildung zum/zur „Staatlich geprüften Betriebswirt/in“ ab 1. August bis zum ersten regulären Unterrichtstag/-abend nach den Sommerferien den Crash- oder Vorbereitungskurs Mathematik zu absolvieren, der Ihnen im Internet zur Verfügung stehen wird.