Übersicht

Finanzielle Förderung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann die Weiterbildung gefördert werden

  • nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) durch die Investitionsbank S.-H.
  • nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch einen Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
  • durch die Begabtenförderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Image

Kosten der Weiterbildung

Für die Teilnahme in Vollzeitform:
Zur Zeit 1.890 Euro* pro Schulhalbjahr

Für die Teilnahme in Teilzeitform/berufsbegleitend:
Zur Zeit 1.380 Euro* pro Schulhalbjahr.

Eine monatliche Zahlungsweise ist möglich. An Kosten für Lernmittel (z. B. Bücher) sind je nach Anschaffung ca. 250 Euro insgesamt zu veranschlagen.

* Die Preise gelten für Schülerinnen und Schüler, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben, da diese Weiterbildung durch das Land Schleswig-Holstein zum Teil gefördert wird.

Familienfreundliche Förderung von Vollzeitlehrgängen

  • Teilnehmende von Vollzeitlehrgängen können zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser wird als voller Zuschuss geleistet, das heißt die Teilnehmenden müssen ihn nicht zurückzahlen.
  • Alleinstehende erhalten bis zu 768 Euro, für Ehe- und Lebenspartner sowie für jedes Kind gibt es jeweils eine Förderung von bis zu 235 Euro.
  • Alleinerziehende können einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro erhalten.
Image

Das Aufstiegs-BAföG

Teilnehmende der Weiterbildung zum/zur staatlich geprüften Betriebswirt/in können sich einkommensunabhängig die Lehrgangsgebühren fördern lassen. Zudem können Teilnehmende an Vollzeitlehrgängen von einem geförderten Beitrag zum Lebensunterhalt profitieren. 


Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Mit dem Aufstiegs-BAföG wird u.a. gefördert, wer sich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, beispielsweise an einer Fachschule. Ausschlaggebend für die Förderung ist die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation).

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Lehrgangsgebühren werden mit 50 Prozent (bis max. 15.000 Euro) bezuschusst. Außerdem besteht ein Anspruch auf Abschluss eines zinsgünstigen Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die jeweilige Differenz zum geförderten Betrag. Vom restlichen Darlehen werden bei Bestehen der Prüfung 50 Prozent erlassen. Somit können insgesamt 75 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden.

Bei Existenzgründung wird die Darlehensschuld vollständig erlassen, damit ein schuldenfreier Start in die Selbständigkeit möglich ist.

Image

Schüler BAföG

Schülerinnen und Schüler, die den Fachschulabschluss (FS) erreichen wollen, können Schüler-BAföG zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts beziehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die BAföG-Förderung ist abgestimmt auf Ihre finanziellen Möglichkeiten und die Ihrer Familie. Daher spielt bei der Festsetzung des Förderbetrags vor allem das Einkommen der Eltern (ggf. auch das des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners) eine Rolle. Wer ein eigenes Einkommen hat und/oder auf Rücklagen zurückgreifen kann, muss einen Teil davon für die Ausbildung einsetzen. Aber Einkommen und Vermögen werden nicht vollständig angerechnet, es werden jeweils sogenannte Freibeträge abgezogen. Wer zu Beginn der Fachschulausbildung bereits länger erwerbstätig war, hat gegebenenfalls Anspruch auf elternunabhängiges BAföG.

Informationen über die Höhe des BAföGs für Schülerinnen und Schüler gibt es hier. Übrigens: Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss. Wie bei einem Stipendium müssen sie das Geld nicht zurückzahlen.

Wo erhalte ich weitere Informationen und beantrage das BAföG?

Welches Amt für Ausbildungsförderung für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.


Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG?

Bestimmte Qualifizierungen, wie etwa die Qualifizierung zum/zur staatlich geprüften Betriebswirt/in, erfüllen die Voraussetzungen beider Gesetze. In solchen Fällen besteht ein Wahlrecht. Ein Wechsel aus dem Schüler-BAföG in das Aufstiegs-BAföG ist möglich, solange trotz BAföG-Bewilligung noch keine Leistungen ausgezahlt wurden. Schüler- und Aufstiegs-BAföG dürfen jedoch nicht miteinander kombiniert werden.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Stipendiaten können innerhalb des jeweiligen Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.

Die Förderung umfasst fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zu staatlich geprüften Betriebswirten, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen.

Die Förderung einer Weiterbildung wird vor deren Beginn beantragt. Ist sie förderfähig, können Zuschüsse unter anderem für Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und notwendige Arbeitsmittel gezahlt werden. Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Jährlich können rund 6.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen werden. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium gibt es hier.